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Beiträge zur Basisversorgung in der privaten Krankenversicherung

Für die Steuerpflichtigen, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind, hat sich eine neue Möglichkeit aufgetan, die...  mehr ›

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Die sieben Sünden bei der betrieblichen Altersvorsorge

In der Ausgabe November 2010 der Zeitschrift ProFirma habe ich die beiliegende Sonderveröffentlichung der Hannoverschen Leben gefunden, die die...  mehr ›

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Blitzlicht

Altersvorsorge mit Rürup-Verträgen

Nachdem der Gesetzgeber erkannt hat, dass die Altersvorsorge nach Rürup nicht der erwartete Renner wurde, hat er glücklicherweise reagiert und die Erfordernisse an diese Verträge modifiziert.

Bislang war vor allem nachteilig, dass die eingezahlten Beträge verfallen sind, wenn Sie in der Einzahlungs- oder Auszahlungsphase verstorben sind. Dies konnte dazu führen, dass Sie erheblich mehr einzahlen, als Sie später ausgezahlt bekommen, ggf. auch gar keine Auszahlungen.

Nunmehr ist es möglich, an diese Verträge eine Risiko-Lebensversicherung zu koppeln. Das bedeutet, dass im Todesfall die Auszahlung der Risiko-Lebensversicherung erfolgt und hierdurch auch bei einem frühen Tod eine Rückzahlung (zumindest in Höhe der Risiko-Lebensversicherung) gewährleistet ist.

Ausserdem ist es möglich, gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen (Ehegatte, Kinder) ebenfalls aufzunehmen. In diesem Fall wird analog zu den Regelungen der gesetzlichen Rentenversicherung eine Auszahlung wie bei der Witwen- oder Waisenrente gewährt.

Bei Fragen hierzu bitte ich Sie, sich an den Versicherungsvertreter Ihres Vertrauens zu wenden.