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Blitzlicht

Elterngeld

Der Bundesrat hat dem Elterngeld inzwischen auch zugestimmt.

Folgende Kernpunkte wurden verabschiedet:

  • Bei einer Reduzierung der Arbeit auf max. 30 Stunden pro Woche wird ein Elterngeld gewährt.
  • Das Elterngeld wird für Geburten ab 01.01.2007 gewährt.
  • Es beträgt 67% des wegfallenden Einkommens, mindestens 300 € pro Monat, maximal 1.800 € pro Monat. Maßgeblich ist das Nettoeinkommen der letzten 12 Monate. Hierfür ist das Einkommen nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetz abzüglich hierauf gezahlter Steuern und Sozialabgaben maßgeblich. Der Zeitraum des Mutterschutzes bleibt unberücksichtigt; in diesem Fall sind die letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes maßgebend.
  • Es wird für 12 Monate gewährt. Es gibt eine Verlängerung auf 14 Monate, wenn beide Elternteile Elternzeit nehmen.
  • Der Geschwisterbonus beträgt 10% des Elterngeldes ohne Geschwisterbonus, mindestens aber 75 €. Er wird gewährt, wenn mindestens 1 Kind unter 3 Jahren oder 2 Kinder unter 6 Jahren vorhanden sind.
  • Das Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt, d.h. es wird bei der Bemessung des Steuersatzes berücksichtigt.

    Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet, so dass sich während des Zeitraums, in dem Mutterschaftsgeld bezogen wird, in der Regel ei Elterngeld in Höhe von 0,00 € ergeben wird.