Tipps

Beiträge zur Basisversorgung in der privaten Krankenversicherung

Für die Steuerpflichtigen, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind, hat sich eine neue Möglichkeit aufgetan, die...  mehr ›

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Merkblätter

Die sieben Sünden bei der betrieblichen Altersvorsorge

In der Ausgabe November 2010 der Zeitschrift ProFirma habe ich die beiliegende Sonderveröffentlichung der Hannoverschen Leben gefunden, die die...  mehr ›

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Blitzlicht

Handwerkerleistungen

  • Seit 01.01.2006 dürfen 20%, maximal aber 1.200 € (bis 2008: 600 €) der Handwerkerleistungen von der Einkommensteuer abgezogen werden.
  • Es handelt sich hierbei um einen Abzug von der tariflichen Einkommensteuer. Eine negative Steuer kann sich nicht ergeben.
  • Es muss sich um Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsleistungen im Haushalt handeln. Begünstigt sind nur die Lohnkosten. Rechnungen für derartige Leistungen sollten daher Material- und Lohnkosten getrennt ausweisen.
  • Zusätzlich können auch weiterhin 20%, maximal aber 4.000 € für haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Gartenpflege, Reinigung) ebenfalls von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen werden.