Handwerkerleistungen
- Seit 01.01.2006 dürfen 20%, maximal aber 1.200 € (bis 2008: 600 €) der Handwerkerleistungen von der Einkommensteuer abgezogen werden.
- Es handelt sich hierbei um einen Abzug von der tariflichen Einkommensteuer. Eine negative Steuer kann sich nicht ergeben.
- Es muss sich um Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsleistungen im Haushalt handeln. Begünstigt sind nur die Lohnkosten. Rechnungen für derartige Leistungen sollten daher Material- und Lohnkosten getrennt ausweisen.
- Zusätzlich können auch weiterhin 20%, maximal aber 4.000 € für haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Gartenpflege, Reinigung) ebenfalls von der tariflichen Einkommensteuer abgezogen werden.