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Blitzlicht

Wohn-Riester

Diesen Begriff haben Sie sicher bereits gehört oder gelesen. Schliesslich ist er zur Zeit immer wieder in den Medien präsent.

Worum geht es:
Vereinfacht gesagt, fördert der Staat die Rückzahlung in einen riesterzertifizierten Bausparvertrag mit den Zulagen wie bei den anderen Riester-Produkten, wenn der Bausparvertrag für den Erwerb oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie eingesetzt wird.

Wo ist der Haken:
Wie bei den anderen Riester-Produkten müssen Sie im Alter die Auszahlung versteuern. Im Gegensatz zu den ursprünglichen Veröffentlichungen wird hier aber nicht die fiktive Miete, sondern ein mit 2% jährlich verzinster Betrag des sog. Wohn-Förderkontos zugrunde gelegt. Hieraus wird dann der zu versteuernde Betrag im Alter ermittelt.
Dieser kann dann wahlweise mit 70% sofort versteuert werden oder in jährlichen Beträgen bis zum 85. Lebensjahr.
Das bedeutet, dass Sie in jedem Fall im Alter Einkünfte zu versteuern haben, obwohl Ihnen keine Mittel zufließen.

Verkauf der geförderten Immobilie:
Bei einem Verkauf der geförderten Immobilie ist es wichtig, dass der geförderte Betrag entweder in einem neuen Eigenheim oder einem anderen Riester-Produkt angelegt werden muss.