Elektronisch übermittelte Rechnungen

Voraussetzungen an die Geltendmachung elektronisch übermittelter Rechnungen

 

Wenn Ihnen ein Lieferant eine Rechnung elektronisch übermittelt müssen für Anerkennung der Rechnung folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie müssen prüfen, ob die Rechnung korrekt ist. 
    Dies macht aber normalerweise jeder automatisch!
  • Der Rechnungsempfänger muss sicherstellen, dass die Inhalte der unsatzsteuerlich geforderten Angaben nicht verändert wurden.
    Sie müssen die übermittelte Rechnung also in einen Zusstand versetzen, der garantiert, dass der Inhalt nicht mehr veränderbar ist.
    Ausserdem muss die Rechnung auch weiterhin dahingehend geprüft werden, ob alle umsatzsteuerlich geforderten Angaben (vgl. mein Merkblatt hierzu) enthalten sind.
  • Ausserdem muss sichergestellt werden, dass das Original (also die übermittelte Rechnung) für die Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren lesbar ist.

Das schwierigste Kriterium ist hier sicherlich das zweite.
Hier muss z.B. die Original-E-Mail auf eine CD/DVD gebrannt werden.

Ganz wichtig ist auch der 3.Punkt: viele meiner Mandanten drucken die Rechnung lediglich aus und ich kann nicht nachvollziehen, ob die Rechnung tatsächlich für 10 Jahre lesbar abgespeichert wurde.

 

Meine Daten

Dipl.-Finanzwirtin (FH)
Tanja Kreß
Steuerberaterin
 
Illerstraße 14
71522 Backnang-Waldrems

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0 71 91 - 36 77 167
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Aus Richtung Leutenbach, Winnenden, Waiblingen, Stuttgart

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Aus Richtung Backnang, nördliche Teilorte, Aspach, Murrtal

Sie fahren auf der B 14 nach Waldrems und biegen nach dem Ortsende Waldrems rechts ins Gewerbegebiet ab. Direkt nach dem Ortsschild biegen Sie links ab und folgen dem ansteigenden Straßenverlauf der Illerstrasse bis ans Ende (Wendeplatte). Bitte hier nicht parken, sondern das Gebäude rechts umrunden. Der Parkplatz und der Eingang befinden sich unten.

Aus Richtung Weissach, Allmersbach, Auenwald

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Aus Richtung Maubach, Burgstetten

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