Aktuelles wegen Corona
Stand 16.07.2020
Ich habe nachfolgend die mir vorliegenden Informationen zum Thema Corona für Sie zusammengefasst:
Kurzarbeitergeld
Die Agentur für Arbeit hat unter Ihrer Seite
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
alle Informationen zum Thema Kurzarbeitergeld wegen Corona sehr gut zusammengefasst.
Auch das Merkblatt "Informationen für Unternehmen" halte ich für sehr gut.
Wichtig ist, dass Sie als Unternehmen zuerst bei der Agentur für Arbeit die Kurzarbeit anzeigen müssen. Dies müssen Sie selbst über das nachfolgende Formular machen. Erst danach ist es möglich, Kurzarbeitergeld zu beantragen.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf
Kurzarbeitergeld gibt es aber erst dann, wenn alle Überstunden abgefeiert, der alte Urlaub genommen und alle anderen Arbeiten (z.B. Maschinen und Werkzeug putzen, Verlegung in eine ander Abteilung, die noch arbeitet) erledigt wurden.
Ganz wichtig ist, dass Kurzarbeit nicht einfach vom Arbeitgeber angeordnet werden kann.
1. Wenn es einen gültigen Tarifvertragvertrag gibt und dort eine Regelung zum Thema Kurzarbeit getroffen wurde, kommt diese zum Tragen.
Wenn nicht:
2. Wenn es einen Betriebsrat gibt, kann mit diesem eine Vereinbarung getroffen werden.
Wenn keine Einigung erzielt wurde oder es keinen Betriebsrat gibt:
3. Dann gibt es nur noch Möglichkeit, mit allen Arbeitnehmern einzeln eine Vereinbarung wegen Kurzarbeit zu treffen. Diese Vereinbarung sollte aus Nachweisgründen schriftlich und von beiden Seiten unterschrieben sein.
Für Arbeitnehmer, die berücksichtigungsfähige Kinder haben, die aber auf der Lohnsteuerbescheinigung nicht mehr enthalten sind, ist es zwingend erforderlich, den Kinderfreibetrag beim Finanzamt zu beantragen, da der %-Satz des KUG hiervon abhängt.
Von der Datev gibt es ein Büchlein als pdf, das ich Ihnen gerne zukommen lasse. Dieses behandelt zwar nur das "normale" Kurzarbeitergeld, aber die Besonderheiten sind rein rechnerisch.
Infektionsschutzgesetz
Nach der neuesten Information des Steuerberaterverbandes unter
https://www.dstv-bw.de/elfinder_uploads/Praxisticker/Mrz2020/Corona_Informationen_Steuerberater_Mandanten_23032020.pdf
die auch regelmässig aktualisiert wird, haben Betriebsschliessungen, die auf einer behördlich verordneten Schliessung des Betriebs beruhen
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-beschliesst-massnahmen-gegen-die-ausbreitung-des-coronavirus/
wahrscheinlich doch keinen Anspruch auf Erstattung gemäß § 56 Infektionsschutzgesetz, da kein entsprechender Bescheid des Gesundheitsamtes vorliegt, obwohl sich die Verordnung zur Schliessung der Betriebe auf die in § 56 IfSG genannten §§ bezieht.
Das halte ich für Wortglauberei und würde mich darauf berufen, dass das Land Ba-Wü hier einfach die Gesundheitsämter entlasten wollte, damit die nicht jedes Unternehmen einzeln per Bescheid schliessen müssen. Dies besagt auch das Rechtsportal juris
https://www.juris.de/jportal/nav/juris_2015/aktuelles/magazin/coronavirus-entschaedigungsansprueche.jsp
unter Tz. 4.
Ich persönlich würde den Antrag daher trotzdem auf jeden Fall prüfen lassen. Mehr als ablehnen kann ihn die zuständige Stelle (wahrscheinlich Gesundheitsamt oder eines der Landesministerien) nicht.
Unter dem nachfolgenden Link hat sich auch ein Anwalt im Datev-Magazin meiner Meinung angeschlossen
https://www.datev-magazin.de/praxis/rechtsberatung/anspruch-auf-entschaedigung-25571?fbclid=IwAR29ajLLUN6qtInXlt3iW6V2ngIsJHK4DdVOjELsDdJKS5IAPVSxPHTbmMs
Inzwischen gibt es auch im Internet immer mehr Seiten von Anwälten, die sich meiner Meinung anschliessen.
Interessant ist auch diese Seite
https://versicherungswirtschaft-heute.de/politik-und-regulierung/2020-04-09/kommunen-droht-corona-prozesswelle-durch-geschaedigte-unternehmen-versicherer-mittendrin/
einer Zeitschrift, die im Versicherungswesen sehr gerne gelesen wird sowie diese Seite von juris (einem Rechtsportal), wo unter Tz. 5 zu möglichen Ansprüchen auf Entschädigungen Stellung genommen wird
https://www.juris.de/jportal/nav/juris_2015/aktuelles/magazin/coronavirus-entschaedigungsansprueche.jsp
Auch diese beiden Seiten halten Ansprüche aufgrund IfSG für möglich.
Den Antrag können Sie auf der Seite
https://ifsg-online.de/index.html
stellen. Dort finden Sie auch weitere Informationen.
Das müssten Sie dann aber mit Sicherheit über einen Anwalt gerichtlich durchfechten. Fragen Sie also am Besten zuerst Ihre Rechtschutzversicherung.
Ihr Verband / Ihre Innung / Ihre Kammer hat hierzu bestimmt weitere Infomationen bzw. kann ggf. ihren Justitiar fragen.
Das ist Rechtsberatung.
Selbständige
Für Selbständige gibt es jetzt die Überbrückungshilfe 2.0
Ein Anspruch besteht, wenn in 2 zusammenhängen Monaten im Zeitraum April-August 2020 ein Umsatzeinbruch i.H.v. mindesten 50% oder im Zeitraum April-August 2020 ein Umsatzeinbruch i.H.v. mindestens 30% jeweils gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum vorliegt.
Das Antragsverfahren ist sehr aufwendig.
Abgesehen von den geänderten Anspruchsvoraussetzungen gilt weiterhin das, was ich im Anschreiben zur Überbrückungshilfe 1.0 im Anschreiben ausgeführt hatte.
Informationen erhalten Sie unter der Webseite
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
Steuerliche Möglichkeiten
Die derzeit gültigen steuerlichen Erleichterungen hat das BMF unter
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2020-04-01-FAQ_Corona_Steuern_Anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=2
zusammengefasst.
Arbeitnehmer
Arbeitgeber dürfen Ihren Arbeitnehmer in der Zeit vom 01. März bis 31. Dezember 2020 bis zu 1.500 € steuerfrei als Beihilfe/Unterstützung zukommen lassen. Dieser Betrag muss zusätzlich zu regulären Arbeitslohn gezahlt werden.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Lohnsteuer/2020-04-09-steuerbefreiung-fuer-beihilfen-und-unterstuetzungen.pdf;jsessionid=24B301D1B0A7625B350C7642AB645440.delivery1-master?__blob=publicationFile&v=5
Betriebsunterbrechungsversicherung
Wie der Tagespresse zu entnehmen war (Backnanger Kreiszeitung vom 20.05.2020) und auch im TV berichtet wurde (frontal21 vom 26.05.2020), weigern sich teilweise BU-Versicherungen von Gastronomen, für die coronabedingte Schliessung zu zahlen oder bieten eine Entschädigung in Höhe von 15% an.
Auch hier müssen Sie entscheiden, ob Sie den Spatz in der Hand (Angebot 15% Entschädigung) annehmen oder auf Zahlung der vollen Versicherungssumme klagen.
Aber in frontal21 wurde auch über einen Fall berichtet, in dem die Versicherung anstandslos gezahlt hat.
Definitiv falsch ist die Aussage der Versicherungen, dass die Soforthilfe Corona auf die Versicherungsentschädigung anzurechnen sei, denn Sie hätten ja keine Soforthilfe benötigt, wenn die Versicherung ordnungsgemäß gezahlt hätte.
Und dann sind Sie nach Zahlung durch die Versicherung auch verpflichtet, die Soforthilfe zurückzuzahlen.
Dies gilt natürlich analog für alle Betriebe, die coronabedingt geschlossen wurden und eine BU-Versicherung für Epidemien/Pandemien abgeschlossen haben.
Hier habe ich heute über den Newsletter der Datev von einem Urteil erfahren, das zu Gunsten des Versicherten entschieden wurde
https://apps.datev.de/dnlexka/document/0457433
Sonstige Informationen
Auf den nachfolgenden Webseiten können Sie sich zum Thema Corona informieren:
https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Startseite/aktuelles/Termine_Hinweise/Seiten/Coronavirus.aspx
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus/
https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-beschliesst-massnahmen-gegen-die-ausbreitung-des-coronavirus/
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2020-04-01-FAQ_Corona_Steuern_Anlage.pdf?__blob=publicationFile&v=2
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html