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Maßgeschneiderte Steuerberatung, dafür stehe ich:






Maßgeschneiderte Steuerberatung, dafür stehe ich:

Tanja Kreß, Dipl. Finanzwirtin (FH), Steuerberaterin

Beiträge zur Basisversorgung in der privaten Krankenversicherung

Für die Steuerpflichtigen, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind, hat sich eine neue Möglichkeit aufgetan, die Steuerlast auf später zu schieben bzw. von Jahren mit hohen Einkünften in Jahre mit niedrigeren Einkünften zu verlagern.

Beiträge zu Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungen sind in dem Veranlagungszeitraum zu berücksichtigen, in dem sie abfließen.

Wenn sich jetzt bei einem Steuerpflichtigen ergibt, dass im Rahmen der Vergleichsberechnung für die Vorsorgeaufwendungen die Lösung mit denm vollen Abzug der Beiträge zur Basis-Krankenversicherung die günstigste ist, kann durch eine Vorauszahlung der Beiträge eine Verlagerung der als Sonderausgaben abziehbaren Vorsorgeaufwendungen erfolgen. Diese Verlagerung ist auf das 2,5-fache des Jahresbetrags beschränkt.
Außerdem ist zu beachten, dass die Vorauszahlung mit der Krankenversicherung abgestimmt werden muss, damit sie dort auch richtig verbucht und dementsprechend auch richtig bescheinigt wird. Außerdem ist bislang nicht bekannt, ob alle Krankenversicherungen diese Vorauszahlungen akzeptiren.

Beispiel:
Ein Selbständiger zahlt 20.000 € in eine Rürup-Versicherung oder in ein Versorgungswerk ein.
Außerdem hat er 6.000 € Beiträge zur Basis-Krankenversicherung und gesetzlichen Pflegeversicherung zu entrichten.
Wenn er jetzt zusätzlich Vorauszahlungen auf die Basis-Krankenversicherung und ggf. gesetzliche Pflegeversicherung bis maximal 15.000 € (6.000 € x 2,5)entrichtet, kann er sein zu versteuerndes Einkommen um eben diese Vorauszahlung mindern.
Angenommen, der Gewinn wäre im Folgejahr um 20.000 € niedriger, dann hat er, bei ansonsten identischen Zahlen, im Folgejahr 14.000 € (20.000 abzüglich 
6.000 € nicht geleistete Beiträge zur Basis-Krankenversicherung) weniger zu versteuern als im Jahr davor ohne Vorauszahlung zu versteuern gewesen wären.
Wenn jetzt durch das schwankende Einkommen der Grenzsteuersatz im 2. Jahr deutlich niedriger als 1. Jahr ist, wurde nicht nur die Ersparnis vorgezogen, sondern die Zahlung zur Krankenversicherung hat sich dann im 1. Jahr mit einem höheren Steuersatz ausgewirkt und ist hierdurch zu einer echten Steuerersparnis geworden.
In Zahlen
Jahr 01: Gewinn 100.000 €; Rürup 20.000 € x 72% (Annahme %-Satz für 2011); Basis-Krankenversicherung + Pflegeversicherung laufend 6.000 €
=> zu versteuerndes Einkommen 79.600 €
Durch die Vorauszahlung von 15.000 € kann das zu versteuernde Einkommen hier auf 64.600 € gesenkt werden.
Jahr 02: Gewinn 80.000 €; Rürup 20.000 € x 74% (Annahme %-Satz für 2012); Basis-Krankenversicherung + Pflegeversicherung 6.000 €
=> zu versteuerndes Einkommen 59.200 €
Durch die Vorauszahlung von 15.000 € wird das zu versteuernde Einkommen hier auf 65.200 € erhöht.
Wie Sie hieran sehen, wird die Progression in diesem Zahlenbeispiel fast vollkommen neutralisiert, was über den gesamten Betrachtungszeitraum zu einer Steuerersparnis führt.