Urlaubsanspruch von Mitarbeitern
Achtung:
Das Bundesarbeitgericht hat mit Urteil vom 20.03.2012 (Aktenzeichen 9 AZR 529/10) entschieden, dass eine Staffelung der Urlaubsdauer nach dem Lebensalter eine Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz (AGG) darstelle.
Das heißt somit, dass Sie, wenn Ihre Mitarbeiter nach Alter gestaffelten Anspruch auf Jahresurlaub haben, sich dringend mit einem Anwalt in Verbindung setzen sollten, um hier nachteilige Folgen aus diesem Urteil zu vermeiden.